Geschäftsbedingungen

1) GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES KAUFVERTRAGES:

1.1 – Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für jede Lieferung von Packwise Int. ApS (im Folgenden „Packwise“) und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen legen die detaillierten Bedingungen für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen von Packwise an den Kunden fest. Im Falle einer Abweichung von dem Kaufvertrag mit dem Kunden und diesen Bedingungen gehen die Bestimmungen des abgeschlossenen Kaufvertrages vor.

2) ANGEBOT UND ANNAHME

2.1 – Angebote sind 8 Tage ab Angebotsdatum gültig. Ein Vertrag kommt zustande, wenn Packwise die schriftliche Zustimmung des Kunden erhalten hat. Bestellungen ohne vorheriges Angebot von Packwise gelten als abgeschlossener Vertrag.

3) ZAHLUNG

3.1 – Zahlungsbedingungen gelten ab Rechnungsdatum + 8 Tage.

3.2 – Hält der Kunde die Zahlungsfrist einer Rechnung nicht ein, kann Packwise weitere Lieferungen bis zur Zahlung zurückhalten.

3.3 – Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind pro angefangenen Monat 2% des Rechnungsbetrages zu verzinsen, bis der Betrag, inklusive Zinsen, bei Packwise eingeht. Sollten Mahnungen erforderlich sein, fallen für dies zusätzliche Mahngebühren nach dem Zinsgesetz an.

4) IMMOBILIENRESERVIERUNG

4.1 – Packwise behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware in jeder Hinsicht vor. Die gelieferte Ware bleibt somit bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises zuzüglich angefallener Kosten, einschließlich Zinsen und Gebühren, Eigentum von Packwise.

5) RECHTE

5.1 – Alle materiellen und geistigen Eigentumsrechte an dem gelieferten Produkt oder der gelieferten Lösung, die ganz oder teilweise von Packwise oder seinen Partnern hergestellt werden und durch das geltende dänische Gesetz über geistiges Eigentum geschützt sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Urheberrechtsgesetz, das Marketinggesetz, das Designschutzgesetz, das Markengesetz usw. gehören zu Packwise. Dies gilt auch dann, wenn das Material nach Vorgaben des Kunden gefertigt und nach seinen Bedürfnissen oder Wünschen angepasst wird.

5.2 – Wünscht der Kunde vollständiges oder teilweises Eigentum, einschließlich Lizenz- oder sonstige Rechte an dem Material, so bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Der Besteller kann die Rechte an dem gelieferten Material auch durch gesonderte Vereinbarungen teilweise übertragen lassen, im Falle der Besteller hat wesentlich an der Gestaltung, der Idee des Produktes oder dergleichen mitgewirkt. Der Kunde hat das Recht, das gesamte gelieferte Material zu verwenden, sofern im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart ist. Dies bedeutet, dass der Kunde das Produkt verwenden, jedoch niemals kopieren, vervielfältigen oder weiterverkaufen darf, da dies dem dänischen Recht entgegensteht, siehe 5.1. Das Vervielfältigungsverbot umfasst sowohl die Eigenproduktion des Kunden, als auch die auf Wunsch des Kunden durchgeführte Herstellung durch Dritte. Darüber hinaus umfasst das Nutzungsrecht nicht das Recht, dass die von Packwise entwickelten Lösungen geändert werden darf. Jede Aufforderung des Kunden zu Handlungen, die nicht unter das Nutzungsrecht des Kunden nach dieser Bestimmung fallen, darf nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Packwise erfolgen.

5.3 – Packwise behält sich das Recht vor, das entwickelte Material als Referenz für Werbezwecke zu verwenden, zum Beispiel, aber nicht beschränkt auf Packwise-Websites und gedruckte Marketingmaterialien.

6) MÄNGEL, BESCHWERDEN UND HAFTUNG

6.1 – Der Kunde akzeptiert die branchenüblichen Toleranzen in Bezug auf gelieferte Qualität und Quantität.

6.2 – Der Kunde ist für die Verwendung von den von Packwise gelieferten Produkte verantwortlich.

6.3 – Ungeachtet jeglicher Ratschläge von Packwise ist der Kunde dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die von Packwise gelieferten Produkte für die Verwendung von dem Kunden geeignet sind. Packwise ermutigt den Kunden, die erforderlichen Tests durchzuführen, bevor ein von Packwise geliefertes Produkt in Betrieb genommen wird, da Packwise nicht von sich aus über die Rechtsmäßigkeit von Marketing- oder Marktfähigkeitsmaßnahmen jeglicher Art entscheidet, unabhängig davon, inwieweit Packwise zu seiner Gestaltung beigetragen hat. Der Kunde ist somit für die öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Rechtsmäßigkeit des Inhalts und der Gestaltung der Produkte verantwortlich.

6.4 – Packwise übernimmt keine Verantwortung für die fehlenden Rechte des Kunden zur Vervielfältigung, Reproduktion, Veröffentlichung von Schriften, grafischem Design, Marken, anderen Geschäftsmerkmalen und anderen Produktausstattungen, einschließlich Design oder allem anderen, das den Rechten Dritter unterliegen kann. Stellt der Kunde Material zur Verfügung, an dem der Kunde nicht Eigentümer ist oder Rechte darüber besitzt, dieses Recht jedoch einem Dritten gehört, wird Packwise in jeder Hinsicht freigestellt, einschließlich, jedoch nicht uneingeschränkt, von Rechtsstreitigkeiten oder sonstigen Kosten im Zusammenhang damit. Packwise behält sich in diesem Zusammenhang das Recht vor, Informationen über den Kunden an Behörden oder Dritte weiterzugeben.

6.5 – Zur Sicherstellung der Qualität der Lieferung ist der Kunde dafür verantwortlich, unverzüglich nach Erhalt der Lieferung und vor Inbetriebnahme, die Lieferung auf etwaige Fehler oder Mängel zu überprüfen. Stellt der Kunde Fehler oder Mängel fest, ist dies Packwise unverzüglich anzugeben. Packwise haftet nicht für sichtbare Mängel oder Mängel, die nach Prüfung durch den Kunden und anschließender Inbetriebnahme des Liefergegenstandes festgestellt wurden. Packwise haftet auch nicht für Fehler, die der Kunde nicht nach Prüfung oder Testen schriftlich mitgeteilt hat. Stellt der Kunde selbst Dokumente oder sonstiges für die Lieferung zur Verfügung, haftet Packwise nicht für darauf zurückzuführende Fehler oder Mängel.

6.6 – Der Kunde ist berechtigt, Fehler oder Mängel des Liefergegenstandes bis zu 30 Tage ab Lieferung zu reklamieren. Im Falle einer Reklamation hat der Kunde eine detaillierte schriftliche Beschreibung der festgestellten Mängel vorzulegen.

6.7 – Sollten innerhalb der Reklamationsfrist Mängel der gelieferten Ware oder Leistung festgestellt werden, verpflichtet sich Packwise entweder zur Mängelbeseitigung, zum Ersatz des mangelhaften Produkts, zur Gutschrift des Preises der Ware oder Leistung oder zur Minderung des Kaufpreises.

6.8 – Wenn Packwise den Ersatz des Produkts oder die Behebung des Mangels anbietet, kann der Kunde wegen des Mangels weder vom Kauf zurücktreten noch Schadensersatz verlangen. Für Verzögerungen durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung ist Packwise nicht verantwortlich.

6.9 – Die Haftung von Packwise ist in jeder Hinsicht auf unmittelbare Schäden beschränkt, weshalb Packwise nicht für Umsatzverluste, entgangenen Gewinn oder sonstige mittelbare Schäden, einschließlich Schäden aus Rechtsbeziehungen des Kunden mit Dritten, haftet. Im Übrigen haftet Packwise gegenüber dem Kunden nur für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Die Haftung von Packwise ist außerdem auf die beiden folgenden Beträge beschränkt:

  1. a) Die gesamte fällige und bezahlte Zahlung für das Produkt.
  2. b) 50.000 DKK.
7) DIENSTLEISTUNGEN

7.1 – Dienstleistungen, einschließlich Beratungshilfe, Montagehilfe, Präsentationen, Schulungen, Durchführung von Workshops etc. werden zu den bei Packwise geltenden Stundensätzen in Rechnung gestellt.

7.1.1 – Für Überstunden zusätzlich zur Normalarbeitszeit werden Überstunden nach Vereinbarung entsprechend dem Normalstundensatz + 25 % vergütet.

7.1.2 – Sprechstunden sind Sitzungen und Arbeiten mit strategischem, beratendem oder analytischem Charakter, einschließlich Training, Workshops, Beratung usw., sofern nicht anders vereinbart.

7.1.3 – Produktionsstunden umfassen unter anderem, jedoch nicht letztendlich, die Konstruktion, Entwicklung, Produktion, usw., insofern diese Stunden keine beratenden Eigenschaften beinhalten.

7.2 – Leistungen werden nach Zeit- und Materialaufwand vergütet und laufend monatlich oder am Ende eines Auftrages abgerechnet.

7.3 – Der Kunde erwirbt an dem Ergebnis der Dienstleistungen die gleichen Rechte, wie an dem Originalmaterial, mit dem die Dienstleistung verknüpft ist. Bezieht sich die Dienstleistung auf eine Lösung oder ein entwickeltes Material, an dem Packwise Rechtsinhaber ist, erwirbt der Kunde somit kein besseres Recht an dem Ergebnis der Beratungsleistung als der Kunde an dem Produkt, an dem Packwise Rechtsinhaber ist.

7.4 Für Leistungen, bei denen vor der Leistungserbringung keine schriftliche Vereinbarung über die von Packwise zu erbringenden Leistungen besteht, garantiert Packwise, abweichend von den Bestimmungen der Ziffern 6.2 – 6.9, ihre Lieferungen nach den Werten der Werbebranche auszuführen und garantiert, dass die benannten Berater über die angegebenen Qualifikationen verfügen, übernimmt aber ansonsten keine Verantwortung für Fehler und Auslassungen – einschließlich der Verantwortung für Ergebnisse.

8) AUSGABEN

8.1 – Auslagen werden als Ausgangsbasis vor Projektbeginn nach Kostenvoranschlag bezahlt.

8.2 – Mehraufwendungen werden mit der nächsten Rechnung oder bei Projektende abgerechnet.

8.3 – Alle Auslagen werden zu den Verwaltungs- und Lieferkosten um 10 % (jedoch mindestens DKK 20 pro Spesenbeleg) hinzugefügt.

9) HÖHERE GEWALT

9.1 – Keine Partei hat Anspruch auf Entschädigung oder Kündigung des Vertrages im Falle der Nichteinhaltung, wenn dies auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle der betreffenden Partei liegen und die bei Vertragsabschluss nicht hätten berücksichtigt werden können (höhere Gewalt). Höhere Gewalt umfasst Arbeitskämpfe, Krieg, Wehrpflicht, Blockaden, Straßensperren, politische Unruhen, staatliche Eingriffe jeglicher Art, mangelnde Antriebe oder Umstände, Pandemien oder Epidemien und andere Angelegenheiten, die außerhalb des Einflussbereichs von Packwise liegen und die Fähigkeit von Packwise zur Erfüllung seiner Lieferverpflichtungen beeinträchtigen.

10) RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND

10.1 – Diese Bedingungen und ihre Auslegung unterliegen dänischem Recht. Alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und Packwise werden vom Gericht am Standort von Packwise beigelegt.

11) PRIORITÄT DER DÄNISCHEN BEDINGUNGEN

11.1 – Bei Zweifeln bezüglich der Auslegung dieser Bedingungen hat die dänische Version Vorrang vor den englischen, deutschen und schwedischen Übersetzungen.

Rechte:

Gelegentlich erhalten wir Anfragen von Kunden, die erfragen, warum wir uns das Urheberrecht an dem entwickelten Design / der entwickelten Lösung / dem entwickelten Produkt vorbehalten.

Dies ist in der Branche üblich und unproblematisch, da Sie als Kunde das Recht haben, das entwickelte Design / die entwickelte Lösung / das entwickelte Produkt zu verwenden. Mit dem Nutzungsrecht haben Sie jedoch kein Recht, die entwickelte Lösung zu reproduzieren, weiterzuverkaufen und / oder weiterzugeben.

Haben Sie Pläne für eine Umverteilung, Weiterentwicklung usw. Setzen Sie mit uns in Verbindung, um abzustimmen, wie wir diese Anforderungen erfüllen können.